🌿Cannabis Social Club
CSC Oberbergischer Kreis e.V.

Herzlich Willkommen beim Cannabis Social Club Oberberg   Heute ist Mittwoch, 12.März 2025, 20.34 Uhr   Heute ist Bergfest - High-Noon   Endlich: Ausruhen   Wir wünschen ein highes neues Jahr 2025   Wer viel arbeitet macht viele Fehler. Wer nicht arbeitet macht keine Fehler. Wer keine Fehler macht wird befördert.   Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe? (frei nach Edward Forster)   Früher hatte ich Angst vor Leuten, die Drogen nehmen. Heute weiß ich, dass wir harmlos sind.   Herzlich Willkommen beim Cannabis Social Club Oberberg   Wenn du zwischen der Liebe deines Lebens und Hanf entscheiden müsstest, wieviel Gramm würdest du dann nehmen?   Die ersten 5 Tage nach dem Wochenende sind die schlimmsten...   Alexa-roll mein Weed   

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Anbaurat

Sämtliche den Anbau betreffenden Entscheidungen trifft der Anbaurat in eigener Verantwortung. Dabei hat er die Anbauordnung und Verteilungsordnung zu beachten und ist darüber hinaus an Weisungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes gebunden.

Anbaurat
Der Anbaurat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs gewählten Mitgliedern, von denen ein Mitglied zum Vorsitzenden gewählt wird (Anbauwart). Der Vorstand hat das Recht, zusätzlich zwei Mitglieder aus seinen Reihen in den Anbaurat zu entsenden.

Anbauratsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.
Der Anbaurat wird von der Mitgliederversammlung auf mindestens zwei Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen bestimmen.

Zu den Aufgaben des Anbaurates gehören insbesondere:
a. Planung, Koordination und Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus gemäß Satzung,
b. Sortenauswahl für den Anbau in Abstimmung mit den teilnehmenden Mitgliedern,
c. Berechnung der notwendigen Investitionen sowie des Selbstkostenanteils für jede angebaute Sorte,
d. Entwurf der Anbau- und Verteilungsordnung zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

Sitzungen des Anbaurates sollen mindestens einmal im Quartal stattfinden, sie werden vom Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Über die Sitzungen ist schriftlich Protokoll zu führen. Die Protokolle sind den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben.

Der Anbaurat fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlussfähigkeit erfordert, dass alle Mitglieder des Anbaurates eingeladen und mindestens 3/4 der Mitglieder anwesend sind.

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Thema: Anbaurat

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